Auf die Rechtsbeschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des 5. Senats für Familiensachen des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 15. September 2016 aufgehoben.
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Kiel vom 29. Oktober 2015 wird auf Kosten des weiteren Beteiligten zu 1 zurückgewiesen.
Gerichtskosten für das Verfahren der Rechtsbeschwerde werden nicht erhoben; die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers werden dem weiteren Beteiligten zu 1 auferlegt.
Verfahrenswert der Rechtsmittelverfahren: 3.657 €
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