Unterbrechung der Verjährung der Gebührenansprüche eines Rechtsanwalts
OLG Koblenz, Beschluss vom 31.10.2001 - Aktenzeichen 13 WF 618/01
DRsp Nr. 2004/3858
Unterbrechung der Verjährung der Gebührenansprüche eines Rechtsanwalts
»Die Verjährung für die Gebührenansprüche des Rechtsanwalts wird durch die Stellung eines wirksamen Kostenfestsetzungsantrages, also einer von ihm unterzeichneten Berechnung der Kostenhöhe, unterbrochen.«