Die Parteien streiten darüber, ob der vom Kläger geltend gemachte Anspruch auf Zugewinnausgleich verjährt ist.
Die Ehe der Parteien wurde mit Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - W. vom 2. April 1992, rechtskräftig seit 3. Oktober 1992, geschieden. Der Kläger erhielt davon wenige Tage später Kenntnis.
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