AG Tübingen, vom 23.07.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 6 F 713/02
Unterbringung eines minderjähriges Kindes bei Pflegeeltern - erweitertes Umgangsrecht der Großmutter und Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts im Wege der einstweiligen Anordnung?
OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.10.2004 - Aktenzeichen 18 UF 206/04
DRsp Nr. 2005/3393
Unterbringung eines minderjähriges Kindes bei Pflegeeltern - erweitertes Umgangsrecht der Großmutter und Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts im Wege der einstweiligen Anordnung?
»1. In den Schutzbereich von Art. 6GG sind sowohl die Großeltern als auch die Pflegeeltern, bei denen sich das Kind längere Zeit aufgehalten hat, einbezogen. Allerdings ist deren Grundrechtsschutz schwächer ausgeprägt als derjenige der leiblichen Eltern.2. Aus Art. 6GG ergibt sich kein Anspruch des Beschwerdeführers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe in Angelegenheiten der elterlichen Sorge unabhängig von der Erfolgsaussicht seines Rechtsmittels.3. Einstweilige Anordnungen im Sinne des § 621gZPO müssen den Gegenstand des Hauptsacheverfahrens betreffen. Im Rahmen eines auf die Regelung der elterlichen Sorge beschränkten Beschwerdeverfahrens kann daher keine Umgangsregelung durch einstweilige Anordnung getroffen werden.«