Mit Antrag vom 04. April 2001 begehrte die Antragstellerin die Abänderung eines Versäumnisurteils des Amtsgerichts Hettstedt mit welchem der Antragsgegner zur Zahlung von Unterhalt an die Antragstellerin verpflichtet worden ist. Das am 05.10.2000 verkündete Versäumnisurteil sollte nach Antrag gemäß Art.
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