I.
Die Parteien schlossen am 18.04.1995 die Ehe. Aus dieser ist ausweislich seiner Geburtsurkunde am 29.03.1999 der Sohn Martin L. hervorgegangen. Zwischen den Parteien ist beim Amtsgericht Wernigerode seit dem 03.06.1999 ein Ehescheidungsverfahren, Az.: 11 F 1394/99, anhängig. Die am 18.04.1995 geschlossene Ehe ist noch nicht geschieden.
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