AG Berlin-Pankow-Weißensee, - Vorinstanzaktenzeichen 24 F 66459/01
Unterhalt für Ausbildung an einer Berufsfachschule
KG, Beschluss vom 15.03.2002 - Aktenzeichen 18 WF 99/02
DRsp Nr. 2005/7032
Unterhalt für Ausbildung an einer Berufsfachschule
Eine Ausbildung an der Berufsfachschule für Technische Assistenten mit dem Ziel der Erlangung eines Abschlusses als Staatlich geprüfter Assistent für medizinische Gerätetechnik ist nicht mit der allgemeinen Schulbildung i.S. von § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB zuzurechnen, sondern stellt eine Berufsausbildung dar.