Die Ehe der Klägerin zu 1 (im folgenden Klägerin) mit dem Beklagten, aus der der am 19. September 1985 geborene Kläger zu 2 hervorging, wurde durch Urteil des Stadtbezirksgerichts Berlin-Prenzlauer Berg vom 22. August 1988 unter Anwendung von DDR-Recht geschieden. Gleichzeitig wurde der Beklagte zu Unterhaltszahlungen für den Kläger zu 2 verurteilt.
Im August 1989 übersiedelte der Beklagte, im November desselben Jahres auch die Klägerin mit dem Kind in das Gebiet der damaligen Bundesrepublik.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|