OLG Stuttgart - Beschluss vom 14.06.2004
16 UF 88/04
Normen:
BGB § 1603 Abs. 2 ;
Fundstellen:
FamRZ 2005, 646

Unterhaltsobliegenheiten der in einer Umschulungsmaßnahme befindlichen Mutter minderjähriger Kinder; Anrechnung von Investitionen in ein ererbtes Grundstück

OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.06.2004 - Aktenzeichen 16 UF 88/04

DRsp Nr. 2005/14144

Unterhaltsobliegenheiten der in einer Umschulungsmaßnahme befindlichen Mutter minderjähriger Kinder; Anrechnung von Investitionen in ein ererbtes Grundstück

»1. Haben die minderjährigen Kinder in die Obhut des Vaters gewechselt, so ist die nun barunterhaltspflichtige Mutter nicht verpflichtet, eine Umschulungsmaßnahme abzubrechen, durch die sie besser und zudem in eine höher qualifizierte Tätigkeit vermittelbar und damit eher in der Lage sein würde, den Bedarf der Kinder, die absehbar noch auf Jahre hinaus unterhaltsbedürftig sein werden, nachhaltig zu sichern.