SchlHOLG - Urteil vom 25.01.2001
13 UF 113/00
Normen:
BGB § 1572 § 242 ;
Fundstellen:
OLGReport-Schleswig 2001, 248
Vorinstanzen:
AG Lübeck, - Vorinstanzaktenzeichen 123 F 153/99

Unterhaltspflicht - alkoholbedingte Erwerbsunfähigkeit und Bedürftigkeit des Berechtigten - Zurechnung

SchlHOLG, Urteil vom 25.01.2001 - Aktenzeichen 13 UF 113/00

DRsp Nr. 2001/9655

Unterhaltspflicht - alkoholbedingte Erwerbsunfähigkeit und Bedürftigkeit des Berechtigten - Zurechnung

Ein Unterhaltsgläubiger muß sich seine alkoholbedingte Erwerbsunfähigkeit und Bedürftigkeit nur dann zurechnen lassen, wenn er eine Therapie unterläßt, obwohl er seine Erkrankung und deren Behandlungsbedürftigkeit erkennt.

Normenkette:

BGB § 1572 § 242 ;

Tatbestand und Entscheidungsgründe:

pp.

Die Klägerin macht nachehelichen Unterhalt geltend.