AG Marsberg, vom 07.07.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 5 FH 6/99
Unterhaltspflicht - Berücksichtigung der Leistungsunfähigkeit im vereinfachten Verfahren
OLG Hamm, Beschluss vom 09.11.1999 - Aktenzeichen 7 UF 446/99
DRsp Nr. 2001/3570
Unterhaltspflicht - Berücksichtigung der Leistungsunfähigkeit im vereinfachten Verfahren
Auch wenn im vereinfachten Verfahren der Einwand der Leistungsunfähigkeit nicht in dem eingeführten Vordruck vorgesehen ist, ist er zu berücksichtigen, wenn der Unterhaltsschuldner ihn unter Beifügung der in § 648 Abs. 2 Satz 3 ZPO geforderten Belege geltend macht.