SchlHOLG - Urteil vom 23.10.2001
8 UF 180/00
Normen:
BGB § 1361 ;
Fundstellen:
OLGReport-Schleswig 2002, 25
Vorinstanzen:
AG Rendsburg, - Vorinstanzaktenzeichen 13 F 384/99

Unterhaltspflicht eines wenig verdienenden Selbständigen

SchlHOLG, Urteil vom 23.10.2001 - Aktenzeichen 8 UF 180/00

DRsp Nr. 2001/16585

Unterhaltspflicht eines wenig verdienenden Selbständigen

Ein Unterhaltspflichtiger, der auf Dauer nur geringe Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit erzielen wird, kann verpflichtet sein, sich um eine feste Anstellung zu bemühen.

Normenkette:

BGB § 1361 ;

Tatbestand:

Die Parteien haben am 5. Mai 1989 die Ehe geschlossen. Aus der Ehe stammen die Töchter, geboren am 1990, und geboren am 1993. Die Ehewohnung befand sich in, einem Einfamilienhaus, welches im Eigentum des Beklagten stand. Der Beklagte war Eigentümer eines weiteren Einfamilienhausgrundstückes in . Dort hatten die Parteien zunächst gewohnt. Die Parteien trennten sich am 1. Oktober 1999. Die Klägerin ist mit beiden Kindern aus der Ehewohnung ausgezogen. Sie wohnte zunächst in, jetzt in . Die Klägerin arbeitete zunächst teilschichtig als Zahnarzthelferin, seit dem 1. Juli 2001 als Sekretärin in .