SchlHOLG - Urteil vom 29.04.2004
13 UF 146/03
Normen:
BGB § 1601 § 1603 § 1607 § 1610 ;
Fundstellen:
FamRZ 2004, 1058

Unterhaltspflichten einer wiederverheirateten Mutter minderjähriger Kinder aus früherer Ehe; Ersatzhaftung der Großeltern

SchlHOLG, Urteil vom 29.04.2004 - Aktenzeichen 13 UF 146/03

DRsp Nr. 2004/19916

Unterhaltspflichten einer wiederverheirateten Mutter minderjähriger Kinder aus früherer Ehe; Ersatzhaftung der Großeltern

1. Die Mutter minderjähriger Kinder aus früherer Ehe kann, wenn sie erneut geheiratet hat und in dieser Ehe Kinder zu betreuen hat, nur unter Berücksichtigung der Belange der neuen Familie zu Unterhaltszahlungen für die Kinder aus der früheren Ehe herangezogen werden. Eine Nebentätigkeit eingeschränkten Umfangs (hier: 8 Stunden in der Woche) ist ihr aber zuzumuten. 2. Die Ersatzhaftung der Großeltern kommt nur in Betracht unter Berücksichtigung eines erheblich über dem großen Selbstbehalt liegenden Betrages.

Normenkette:

BGB § 1601 § 1603 § 1607 § 1610 ;
Fundstellen
FamRZ 2004, 1058