Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 24.03.2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Brühl – 31 F 321/03 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Antragsteller wir verurteilt, ab Januar 2007 an die Antragsgegnerin laufenden monatlichen nachehelichen Unterhalt in Höhe von 150,00 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Berufung der Antragsgegnerin zurückgewiesen.
Die Anschlussberufung des Antragstellers wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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