OLG Naumburg - Beschluss vom 09.10.2006
4 UF 22/06
Normen:
GG Art. 12 Abs. 1 ; RegelbetragVO § 2 ;
Fundstellen:
FamRZ 2007, 1038
FamRZ 2007, 1038
FamRZ 2007, 1038
NZA-RR 2007, 521
OLGReport-Naumburg 2007, 486
Vorinstanzen:
AG Halle-Saalkreis, vom 11.05.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 23 F 210/05

Unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit - Verbot einer Nebentätigkeit durch Arbeitgeber?

OLG Naumburg, Beschluss vom 09.10.2006 - Aktenzeichen 4 UF 22/06

DRsp Nr. 2007/2814

Unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit - Verbot einer Nebentätigkeit durch Arbeitgeber?

»Eine Nebentätigkeit kann grundsätzlich vom Arbeitgeber nicht verboten werden, da dies gegen Art. 12 GG verstößt.«

Normenkette:

GG Art. 12 Abs. 1 ; RegelbetragVO § 2 ;

Entscheidungsgründe:

Die Berufung des Klägers ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO im Beschlusswege zurückzuweisen.

Es geht weder um eine Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung, noch erfordert die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung die Entscheidung des Berufungsgerichts.

Das Rechtsmittel bietet zudem auch unter Berücksichtigung der Berufungsbegründung schon aus den Gründen der angefochtenen Entscheidung keine Aussicht auf Erfolg.

Zur Begründung nimmt der Senat Bezug auf die gerichtliche Verfügung vom 08.08.2006. Die Ausführungen des Klägers im Schriftsatz vom 12.09.2006 rechtfertigen keine andere Beurteilung.