OLG Köln - Urteil vom 06.03.2002
27 UF 122/01
Normen:
BGB § 1579 ;
Fundstellen:
FamRZ 2003, 236
FuR 2002, 531
OLGReport-Köln 2002, 249
Vorinstanzen:
AG Siegburg, vom 02.05.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 33 F 388/00

Unterhaltsverwirkung bei Pflege durch neuen Partner

OLG Köln, Urteil vom 06.03.2002 - Aktenzeichen 27 UF 122/01

DRsp Nr. 2002/11302

Unterhaltsverwirkung bei Pflege durch neuen Partner

Lebt ein infolge schwerer Behinderung oder Krankheit pflegebedürftiger Ehegatte nach der Ehescheidung mit einem neuen Partner zusammen, der ihm eine so umfassende Betreuung und Zuwendung zuteil werden lässt, wie sie in aller Regel nur allernächste Angehörige, einem Erwachsenen zumeist nur der Ehepartner gewähren, so ist der Tatbestand der Unterhaltsverwirkung nach § 1579 Nr. 7 BGB erfüllt. Dass zwischen beiden sexuelle Kontakte bestehen oder bestanden haben, ist hierfür nicht erforderlich.

Normenkette:

BGB § 1579 ;

Tatbestand:

(Von der Darstellung des Tatbestandes wird nach § 543 Abs. 1 ZPO a.F. abgesehen.)

Entscheidungsgründe:

Die zulässige Berufung hat in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang Erfolg. Im übrigen ist sie unbegründet.