Die Antragstellerin ist eine am 06.07.2003 volljährig gewordene Tochter der Antragsgegnerin. Mit ihrer am 18.02.2004 eingegangenen Klage, für deren Durchführung sie die Gewährung von Prozesskostenhilfe beantragt hat, strebt sie die Verurteilung der Antragsgegnerin zur Zahlung von Kindesunterhalt in Höhe von 400 Euro monatlich ab September 2003 an.
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