SchlHOLG - Urteil vom 18.09.2001
8 UF 22/01
Normen:
ZPO § 623 Abs. 2 S. 3 § 628 Nr. 4 ; BGB § 1587 a Abs. 2 Nr. 3 ;
Fundstellen:
OLGReport-Schleswig 2001, 451
Vorinstanzen:
AG Norderstedt, - Vorinstanzaktenzeichen 51 F 228/98

Unzulässige Abtrennung des nachehelichen Unterhalts

SchlHOLG, Urteil vom 18.09.2001 - Aktenzeichen 8 UF 22/01

DRsp Nr. 2002/5925

Unzulässige Abtrennung des nachehelichen Unterhalts

Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Folgesache nachehelicher Unterhalt abgetrennt werden kann, ohne gleichzeitig die Sorgerechtsregelung abzutrennen.

Normenkette:

ZPO § 623 Abs. 2 S. 3 § 628 Nr. 4 ; BGB § 1587 a Abs. 2 Nr. 3 ;

Tatbestand:

Die Parteien haben 1989 die Ehe miteinander geschlossen. Ihrer Verbindung entstammen die Kinder Jan-Maximilian, geboren am, und Joe-Martin, geboren am, die seit der Trennung der Parteien im Herbst 1997 beim Antragsteller leben.