BayObLG - Beschluss vom 08.05.2002
3Z BR 303/01
Normen:
FamRÄndG Art. 7 § 1 ; ZPO § 328 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 4 ;
Fundstellen:
FamRZ 2002, 1637
OLGReport-BayObLG 2003, 15
Vorinstanzen:
Präsidentin des OLG München 3465 a E 486/99,

Unzulässige Rechtsausübung im Verfahren auf Anerkennung ausländischer Ehescheidung - Rügeverlust bei Verstoß gegen verfahrensrechtlichen ordre public

BayObLG, Beschluss vom 08.05.2002 - Aktenzeichen 3Z BR 303/01

DRsp Nr. 2002/11147

Unzulässige Rechtsausübung im Verfahren auf Anerkennung ausländischer Ehescheidung - Rügeverlust bei Verstoß gegen verfahrensrechtlichen ordre public

»1. Im Verfahren auf Anerkennung einer ausländischen Ehescheidung kann sich ein Beteiligter, der sich vorher nachhaltig auf den Standpunkt gestellt hatte, die Scheidung sei gültig, nicht mehr auf mögliche Verfahrensfehler berufen (unzulässige Rechtsausübung).2. Ein Verstoß gegen den verfahrensrechtlichen ordre public kann nicht mehr gerügt werden, wenn der Betroffene versäumt hat, gegen die ausländische Entscheidung rechtzeitig Rechtsmittel einzulegen.«

Normenkette:

FamRÄndG Art. 7 § 1 ; ZPO § 328 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 4 ;

Gründe

I.