OLG Karlsruhe - Beschluß vom 27.08.1999
2 WF 52/99
Normen:
ZPO § 645 Abs. 2, § 648 Abs. 3 ;
Fundstellen:
FuR 2000, 346
OLGReport-Karlsruhe 2000 144

Vereinfachtes Unterhaltsverfahren; Vorliegen eines anderen Titels

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 27.08.1999 - Aktenzeichen 2 WF 52/99

DRsp Nr. 2000/8881

Vereinfachtes Unterhaltsverfahren; Vorliegen eines anderen Titels

»Die Voraussetzungen des 648 Abs. 2 ZPO liegen nicht (mehr) vor, wenn der Unterhaltsverpflichtete nach Antragstellung, aber vor der Unterhaltsfestsetzung eine vollstreckbare Jugendamtsurkunde über 100 % des Regelbetrages nach der RegelbetragsVO errichtet und dies dem Gericht mitgeteilt hat.«

Normenkette:

ZPO § 645 Abs. 2, § 648 Abs. 3 ;

Gründe:

I.