Verfahren über Antrag auf Aufhebung der Betreuung - Ablehnung bei psychisch Krankem aufgrund letzter tatrichterlicher Entscheidung
BayObLG, Beschluß vom 26.02.1997 - Aktenzeichen 3Z BR 55/97
DRsp Nr. 1997/3413
Verfahren über Antrag auf Aufhebung der Betreuung - Ablehnung bei psychisch Krankem aufgrund letzter tatrichterlicher Entscheidung
»Für das Verfahren über einen Antrag auf Aufhebung der Betreuung gilt § 12FGG, besondere verfahrensrechtliche Vorschriften bestehen nicht. Es ist nicht zu beanstanden, wenn der Tatrichter einen solchen Antrag eines seit vielen Jahren psychisch erkrankten Betroffenen ohne weitere Ermittlungen ablehnt, falls die letzte tatrichterliche Entscheidung erst knapp zwei Monate zurückliegt.«