LG Itzehoe, vom 11.08.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 4 T 3/06
AG Pinneberg, - Vorinstanzaktenzeichen 42 XVII W 5914
Verfahrensfähigkeit des Betroffenen im Betreuungsverfahren - Betreuerauswahl durch Beschwerdegericht nur auf Ermessensfehler überprüfbar
SchlHOLG, Beschluss vom 07.11.2006 - Aktenzeichen 2 W 162/06
DRsp Nr. 2007/7350
Verfahrensfähigkeit des Betroffenen im Betreuungsverfahren - Betreuerauswahl durch Beschwerdegericht nur auf Ermessensfehler überprüfbar
»1. Nach § 66FGG ist der Betroffene in Verfahren, die die Betreuung betreffen, ohne Rücksicht auf seine Geschäftsfähigkeit verfahrensfähig. Demnach kann er auch ohne Einschränkung eine Verfahrensvollmacht erteilen. Es kommt dabei nicht darauf an, ob er noch über einen "natürlichen Willen" verfügt (Abweichung vom Saarländischen OLG FGPrax 1999, 106).2. Die Betreuerauswahl ist vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Ermessensfehler hin überprüfbar.«