Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob die Ausschlussfrist des § 66 Abs. 3 EStG in der für das Kindergeld für die Jahre 1996 und 1997 geltenden Fassung i.V.m. § 52 Abs. 32b EStG in der im Jahr 1998 geltenden Fassung, wonach das Kindergeld rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats gezahlt wurde, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist, verfassungsgemäß ist.
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