OLG Koblenz - Beschluss vom 08.01.2001
13 UF 660/00
Normen:
BGB § 1587 a Abs. 3, Abs. 4 ;
Fundstellen:
OLGReport-Koblenz 2001, 180
Vorinstanzen:
AG St. Goar, - Vorinstanzaktenzeichen 5 F 92/00

Verfassungsmäßigkeit der Barwertverordnung

OLG Koblenz, Beschluss vom 08.01.2001 - Aktenzeichen 13 UF 660/00

DRsp Nr. 2001/6808

Verfassungsmäßigkeit der Barwertverordnung

»Die Diskrepanz zwischen den Grundlagen der Barwertverordnung und der tatsächlichen Entwicklung und Dynamisierung der gesetzlichen Renten führen derzeit noch nicht zur Verfassungswidrigkeit der Barwertverordnung.«

Normenkette:

BGB § 1587 a Abs. 3, Abs. 4 ;

Gründe:

Die in verfahrensrechtlicher Hinsicht nicht zu beanstandende Beschwerde der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder hat auch in der Sache Erfolg. Der Senat entscheidet über die Beschwerde ohne erneute mündliche Verhandlung, nachdem die Beteiligten hiergegen keine Einwände erhoben haben und weitere Fragen mit ihnen nicht zu erörtern sind.