A. Die Vorlagen betreffen die Frage, ob es verfassungsrechtlich zulässig ist, bei der Ermittlung des Bedarfs eines Auszubildenden, nach dem sich die Höhe der Ausbildungsförderung bestimmt, auch Einkommen und Vermögen des von dem Auszubildenden dauernd getrennt lebenden Ehegatten - unabhängig vom Bestehen eines Unterhaltsanspruchs - pauschal anzurechnen.
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