LG Köln, vom 02.01.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 1 T 529/01
AG Köln, vom 09.10.2001 - Vorinstanzaktenzeichen XVII S 25/96
Verfristung des Vergütungsanspruchs des Betreuers
OLG Köln, Beschluß vom 26.02.2002 - Aktenzeichen 16 Wx 26/02
DRsp Nr. 2002/13175
Verfristung des Vergütungsanspruchs des Betreuers
Die Frist des § 1836 Abs. 2BGB beginnt mit der Entstehung des jeweiligen Vergütungsanspruchs zu laufen, nicht erst mit dem Ablauf der Rechnungsperiode, innerhalb derer der Betreuer seine Tätigkeit abrechnet. Der Abrechnungsanspruch entsteht aber bereits mit der Tätigkeit, für die eine Vergütung beansprucht wird.