Die Parteien trafen im Scheidungsverfahren in der mündlichen Verhandlung vom 4.5.2004 folgende Vereinbarung: "Die Parteien verpflichten sich, sich wegen des Sorgerechts für den gemeinsamen Sohn ....... bei der Beratungsstelle ..... abzumelden und konstruktiv dort eine Beratung in Anspruch zu nehmen."
Die Prozessbevollmächtigten des Antragsgegners, die diesem im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordnet waren, beantragen gemäß §
Der Rechtspfleger setzte die geltend gemachte Vergleichsgebühr ab; die hiergegen eingelegte Erinnerung wies der Amtsrichter zurück.
Hiergegen wenden sich die Prozessbevollmächtigten des Antragsgegners mit ihrer Beschwerde.
Die gemäß §
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