LG Hanau, vom 12.01.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 3 T 310/03
AG Hanau, - Vorinstanzaktenzeichen 20 VIII 40/02
Vergütung des berufsmäßig als Ergänzungspfleger bestellten Rechtsanwalts - Beginn der Ausschlussfrist des § 1835 Abs. 1 Satz 3 BGB
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 23.02.2004 - Aktenzeichen 20 W 49/04
DRsp Nr. 2004/12523
Vergütung des berufsmäßig als Ergänzungspfleger bestellten Rechtsanwalts - Beginn der Ausschlussfrist des § 1835 Abs. 1 Satz 3 BGB
»Der Aufwendungsersatzanspruch des für einen minderjährigen Ausländer zum Ergänzungspfleger mit dem Wirkungskreis der ausländerrechtlichen und asylrechtlichen Betreuung bestellten Rechtsanwalts unterliegt auch für die nach der BRAGO abrechnungsfähigen berufsspezifischen Dienste der Ausschlussfrist des § 1835 Abs. 1 Satz 3 BGB. Die Frist beginnt mit der Entscheidung des Anspruchs durch die Vornahme der gebührenpflichtigen Tätigkeit; auf die Fälligkeit nach § 16BRAGO kommt es nicht an.«