OLG Brandenburg - Beschluss vom 03.02.2009
11 Wx 71/08
Normen:
VBVG § 5 Abs. 2 Nr. 4;
Vorinstanzen:
LG Potsdam, vom 27.08.2008
AG Rathenow, vom 02.03.2007

Vergütung des Betreuers bei Aufenthalt in einer betreuten Wohngemeinschaft; Begriff des Aufenthalts in einem Heim

OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.02.2009 - Aktenzeichen 11 Wx 71/08

DRsp Nr. 2009/5337

Vergütung des Betreuers bei Aufenthalt in einer "betreuten Wohngemeinschaft"; Begriff des Aufenthalts in einem Heim

Ist die betreute Person in einer "betreuten Wohngemeinschaft" aufenthältlich, in der neben der Überlassung von Wohnraum umfangreiche Betreuungsleistungen angeboten werden, besteht jedoch keine vertragliche Verpflichtung, diese abzunehmen, so handelt es sich nicht um einen Aufenthalt in einem Heim i.S. von § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VBVG.

Tenor:

Auf die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 1. werden der Beschluss des Landgerichts Potsdam vom 27.08.2008 aufgehoben und die Vergütungsbeschlüsse des Amtsgerichts Rathenow vom 02.03.2007 dahin abgeändert, dass über die darin anerkannten Vergütungen von 814,89 € und 402,00 € hinaus weitere 276,38 € für den Zeitraum 01.07. - 15.12.2005 und 301,50 € für den Zeitraum 16.12.2005 - 15.06.2006 zur Vergütung festgesetzt werden.

Der Geschäftswert der weiteren Beschwerde wird auf 577,88 € festgesetzt.

Normenkette:

VBVG § 5 Abs. 2 Nr. 4;

Gründe:

I.