I.
Mit Beschluss vom 11.04.2003 ist die Beteiligte zu 1) als Ergänzungspflegerin für die Betroffenen bestellt worden. Ihr Wirkungskreis umfasste die Vertretung der Minderjährigen bei dem Abschluss eines Darlehensvertrages über die Guthabensbeträge der Konten bei der Volksbank Nr. ... und Nr. ... mit den Kindeseltern, die Regelung der Auszahlung und die Absicherung der sich hieraus für die Kinder ergebenden Forderungsbeträge.
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