LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 13 T 21999/94
AG München, - Vorinstanzaktenzeichen 715 VIII 3584/88
Vergütung eines Rechtsanwalt als Pfleger
BayObLG, Beschluß vom 24.05.1995 - Aktenzeichen 1Z BR 35/95
DRsp Nr. 1995/5959
Vergütung eines Rechtsanwalt als Pfleger
Wird ein Rechtsanwalt als Pfleger für ein außerordentlich großes Vermögen eingesetzt, so ist ein Stundensatz von deutlich über 200 DM als Vergütung aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden. Der Zeitaufwand des Pflegers muß nicht konkret angegeben werden, sondern nur in groben Zügen festzustellen sein. Dem Gericht der Tatsacheninstanz steht insofern ein Schätzungsermessen nach § 287ZPO zu.
»Zur Höhe der Vergütung eines Rechtsanwalts, dem als Pfleger für ca. ein halbes Jahr die Sorge für ein außerordentlich großes Vermögen oblag, und zu deren Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht.«