OLG Hamm - Beschluss vom 20.09.2004
4 WF 164/04
Normen:
BerHG § 2 Abs. 2 Nr. 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 2005, 532

Vergütung für mehrere Beratungsgegenstände

OLG Hamm, Beschluss vom 20.09.2004 - Aktenzeichen 4 WF 164/04

DRsp Nr. 2005/13868

Vergütung für mehrere Beratungsgegenstände

»Beratungen über den Ehegatten- und Kindesunterhalt auf der einen Seite und den Umgang mit den gemeinschaftlichen Kindern auf der anderen Seite sind als zwei Angelegenheiten i.S. von § 2 Abs. 2 BerHG zu bewerten.«

Normenkette:

BerHG § 2 Abs. 2 Nr. 1 ;
Fundstellen
FamRZ 2005, 532