OLG Koblenz - Urteil vom 10.01.2001
1 U 1557/98
Normen:
BGB § 1939 § 2303 Abs. 2, Abs. 1 § 1931 Abs. 1, Abs. 3 § 1371 Abs. 2, Abs. 1 § 2332 Abs. 1 Alt. 1 § 1937 § 2229 Abs. 4 § 2087 Abs. 2 § 2313 § 2332 Abs. 1 ; ZPO § 301 Abs. 1 § 288 § 138 Abs. 3 § 532 § 97 Abs. 1 § 708 Nr. 10 § 713 ;
Fundstellen:
OLGReport-Koblenz 2001, 383
Vorinstanzen:
LG Bad Kreuznach, - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 398/95

Verjährung des Pflichtteilsanspruchs - Auslegung eines Schriftstücks als Testament mit Erbeinsetzung

OLG Koblenz, Urteil vom 10.01.2001 - Aktenzeichen 1 U 1557/98

DRsp Nr. 2001/6806

Verjährung des Pflichtteilsanspruchs - Auslegung eines Schriftstücks als Testament mit Erbeinsetzung

»Zur Verjährung des Pflichtteilsanspruchs und der Auslegung eines Schriftstücks als Testament mit Erbeinsetzung.«

Normenkette:

BGB § 1939 § 2303 Abs. 2, Abs. 1 § 1931 Abs. 1, Abs. 3 § 1371 Abs. 2, Abs. 1 § 2332 Abs. 1 Alt. 1 § 1937 § 2229 Abs. 4 § 2087 Abs. 2 § 2313 § 2332 Abs. 1 ; ZPO § 301 Abs. 1 § 288 § 138 Abs. 3 § 532 § 97 Abs. 1 § 708 Nr. 10 § 713 ;

Tatbestand:

Die Klägerin, Witwe des 1983 verstorbenen Sch, macht gegen die Beklagten ihren gesetzlichen Pflichtteilsanspruch am Nachlass ihres Ehemannes geltend.

Dieser hat, bevor er sich zwischen dem 1. und 2. März 1983 auf dem Kuhberg in B das Leben nahm, seiner Mutter - A, inzwischen verstorben und von der Beklagten zu 1) (seiner Schwester) beerbt - einen am 1. März 1983 datierten und am folgenden Tage von ihr empfangenen Brief mit folgendem Inhalt gesandt:

"Mein letzter Wille

Mein Sohn R soll meine Uhr und meinen Ring bekommen und mein Auto.

Meine Mutter, Frau A, soll meine Lebensversicherung erhalten und davon

1. meine Feuerbestattung bezahlen,

2. meiner Tochter M 10.000 DM geben,

3. meiner Tochter S 10.000 DM geben.

Sch

Liebe Mama,

verzeih mir bitte alles, was ich Dir angetan habe. Ich hatte Dich immer sehr lieb.

Dein Bernd"