Die Klägerin, Witwe des 1983 verstorbenen Sch, macht gegen die Beklagten ihren gesetzlichen Pflichtteilsanspruch am Nachlass ihres Ehemannes geltend.
Dieser hat, bevor er sich zwischen dem 1. und 2. März 1983 auf dem Kuhberg in B das Leben nahm, seiner Mutter - A, inzwischen verstorben und von der Beklagten zu 1) (seiner Schwester) beerbt - einen am 1. März 1983 datierten und am folgenden Tage von ihr empfangenen Brief mit folgendem Inhalt gesandt:
"Mein letzter Wille
Mein Sohn R soll meine Uhr und meinen Ring bekommen und mein Auto.
Meine Mutter, Frau A, soll meine Lebensversicherung erhalten und davon
1. meine Feuerbestattung bezahlen,
2. meiner Tochter M 10.000 DM geben,
3. meiner Tochter S 10.000 DM geben.
Sch
Liebe Mama,
verzeih mir bitte alles, was ich Dir angetan habe. Ich hatte Dich immer sehr lieb.
Dein Bernd"
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