BGH, Urteil vom 05.04.1984 - Aktenzeichen IX ZR 71/83
DRsp Nr. 1996/5966
Verjährung des Zugewinnausgleichsanspruchs
»Zur Verjährung der Forderung auf Ausgleich des Zugewinns nach § 1371 Abs. 2BGB.«Zur Kenntnis eines Pflichtteilsberechtigten von der ihn beeinträchtigenden Verfügung reicht die bloße Kenntnis vom Verfügungsinhalt dann nicht aus, wenn er die Verfügung für rechtsunwirksam hielt und diese Wirksamkeitsbedenken nicht von vornherein von der Hand zu weisen waren.