Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bad Liebenwerda vom 06.06.2018 (Az.
Die Anträge des Antragstellers werden abgewiesen.
Die Kosten beider Instanzen trägt der Antragsteller.
Der Beschwerdewert beläuft sich auf 7.680 €.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Das Land Brandenburg (Antragsteller) macht Kindesunterhalt aus übergegangenem Recht gegen den Antragsgegner geltend.
Die Antragsgegner ist der Vater des am ... .2004 geborenen K... und der M..., geboren am ... .2002. Die Kinder stammen aus der geschiedenen Ehe des Antragsgegners mit der Kindesmutter. Sie leben bei ihrer Mutter.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|