Verpflichtung des Unterhaltsberechtigten zur Unterrichtung des Unterhaltsverpflichteten über eine Verbesserung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.09.2001 - Aktenzeichen 1 UF 201/01
DRsp Nr. 2004/8916
Verpflichtung des Unterhaltsberechtigten zur Unterrichtung des Unterhaltsverpflichteten über eine Verbesserung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse
Der Unterhaltsberechtigte ist verpflichtet, den Unterhaltspflichtigen (hier: nachehelicher Unterhalt) unaufgefordert über eine Verbesserung einer Eigenkommens- und Vermögensverhältnisse zu unterrichten, wenn dies für die Unterhaltspflicht von Bedeutung sein kann.