Versagung der Prozesskostenhilfe für einen Scheidungsantrag vor Ablauf des Trennungsjahres
OLG Dresden, Beschluss vom 06.12.2001 - Aktenzeichen 20 WF 794/01
DRsp Nr. 2005/14749
Versagung der Prozesskostenhilfe für einen Scheidungsantrag vor Ablauf des Trennungsjahres
»Prozesskostenhilfe kann für einen Scheidungsantrag, in welchem keine Härtegründe vorgetragen sind, vor Ablauf des Trennungsjahres auch dann nicht bewilligt werden, wenn die Voraussetzungen einer einverständlichen Scheidung im Übrigen vorliegen.«