OLG Dresden - Beschluss vom 06.12.2001
20 WF 794/01
Normen:
ZPO § 114 ; BGB § 1565 § 1566 ;
Fundstellen:
FamRZ 2002, 890

Versagung der Prozesskostenhilfe für einen Scheidungsantrag vor Ablauf des Trennungsjahres

OLG Dresden, Beschluss vom 06.12.2001 - Aktenzeichen 20 WF 794/01

DRsp Nr. 2005/14749

Versagung der Prozesskostenhilfe für einen Scheidungsantrag vor Ablauf des Trennungsjahres

»Prozesskostenhilfe kann für einen Scheidungsantrag, in welchem keine Härtegründe vorgetragen sind, vor Ablauf des Trennungsjahres auch dann nicht bewilligt werden, wenn die Voraussetzungen einer einverständlichen Scheidung im Übrigen vorliegen.«

Normenkette:

ZPO § 114 ; BGB § 1565 § 1566 ;
Fundstellen
FamRZ 2002, 890