I. Die 1979 geborene Beteiligte zu 1 ist das nichteheliche Kind der Beteiligten zu 2 und des Beteiligten zu 3. Am - 29.11.1989 unterzeichneten die damals im Gebiet der ehemaligen DDR wohnhaften Eltern folgende Vereinbarung:
Hiermit bestätige ich, . (Beteiligte zu 2), daß ich mit dem heutigen Tag 10 000 M (zehntausend) für meine Tochter .. (Beteiligte zu 1) erhalten habe. Somit ist die Unterhaltszahlung bis zum 18.Lebensjahr abgegolten - im beiderseitigen Einverständnis..
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