I. Die Antragstellerin begehrt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Schadensersatz der ihr im Rahmen ihrer Rechtsverteidigung entstandenen Kosten.
Der Darlehensvertrag der Antragstellerin und ihres Ehemannes mit der Antragsgegnerin vom 29.06.1995 über 7,5 Mio DM wurde seitens der Antragsgegnerin wegen Vermögensverfalls des Ehemanns der Antragstellerin mit Schreiben vom 24.10.1997 gekündigt.
Die Antragsgegnerin forderte die Antragstellerin in diesem Kündigungsschreiben zur Zahlung von insgesamt 8.543.750,00 DM bis zum 07.11.1997 auf und kündigte für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung Zwangsvollstreckungsmaßnahmen an.
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