I.
Die am geborene Antragstellerin und der am geborene Antragsgegner haben am 20.12.1974 geheiratet.
Die Antragstellerin bezieht seit 01.10.1993
- eine vorgezogene Altersrente nach § 37 SGB VI bei der Landesversicherungsanstalt Oberfranken und Mittelfranken sowie
- eine Versorgungsrente aus der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden bei der Bayerischen Versorgungskammer.
Mit Schriftsatz vom 23.04.2001, dem Antragsgegner zugestellt am 15.06.2001, hat die Antragstellerin die Scheidung der Ehe beantragt.
Mit Endurteil vom 15.01.2002 (Grundlage eine mündliche Verhandlung vom selben Tag) hat das Amtsgericht - Familiengericht - Nürnberg
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