I.
Durch Urteil vom 9. Mai dieses Jahres (Bl. 21 - 26 d. A.) hat das Amtsgericht Wernigerode die Ehe der Parteien geschieden und zugleich den Versorgungsausgleich mittels Renten-Splittings zugunsten des Ehemannes (Antragstellers) durchgeführt, auf dessen Rentenkonto bei der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland angleichungsdynamische Rentenanwartschaften in Höhe von 37,07 EUR übertragen wurden, und die Parteien im Übrigen, wegen des in Höhe von 3,71 EUR vorzunehmenden Ausgleichs der nichtangleichungsdynamischen Rentenanwartschaften, auf den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich verwiesen.
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