I. Am 24.8.1989 wurde der Beteiligte zu 1) aufgrund des Beschlusses des Amtsgerichts vom 11.8.1989 zum Pfleger des Betroffenen für den Wirkungskreis Vermögenssorge bestellt. Durch Beschluß des Amtsgericht vom 22.1.1993 wurde. der Beteiligte zu 1) entlassen und als neuer Betreuer S, der auch Betreuer der Beteiligten zu 2) ist, als Vereinsbetreuer ausgewählt. Der Betroffene verstarb am 21.8.1994.
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