I. Auf die sofortige Beschwerde wird der Beschluss des Amtsgerichts Hamburg - Harburg vom 17. Februar 2021 aufgehoben und das Verfahren wird zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht Hamburg - Harburg zurückverwiesen.
II. Gerichtskosten im Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten findet nicht statt.
I. Der Antragsteller begehrt die Ahndung von Verstößen gegen eine Gewaltschutzanordnung.
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