Verwirkung der nachehelichen Unterhaltsansprüche wegen kurzer Ehedauer - Keine Kürzung des Unterhaltsanspruchs, wenn Mindestbedarf des Kindes gefährdet wäre
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 06.06.2001 - Aktenzeichen 5 WF 31/01
DRsp Nr. 2002/10790
Verwirkung der nachehelichen Unterhaltsansprüche wegen kurzer Ehedauer - Keine Kürzung des Unterhaltsanspruchs, wenn Mindestbedarf des Kindes gefährdet wäre
Eine Verwirkung wegen kurzer Ehedauer führt regelmäßig nicht zur Kürzung des Unterhaltsanspruchs, wenn sonst bei Betreuung eines Kindes der Mindestbedarf gefährdet wäre. Der Anrechnung nicht eheprägender Einkünfte steht die Unterschreitung des Mindestbedarfs nicht entgegen.