OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 06.06.2001
5 WF 31/01
Normen:
BGB § 1579 Nr. 1 § 1578 ;
Vorinstanzen:
AG Gießen, - Vorinstanzaktenzeichen 27 F 1636/00

Verwirkung der nachehelichen Unterhaltsansprüche wegen kurzer Ehedauer - Keine Kürzung des Unterhaltsanspruchs, wenn Mindestbedarf des Kindes gefährdet wäre

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 06.06.2001 - Aktenzeichen 5 WF 31/01

DRsp Nr. 2002/10790

Verwirkung der nachehelichen Unterhaltsansprüche wegen kurzer Ehedauer - Keine Kürzung des Unterhaltsanspruchs, wenn Mindestbedarf des Kindes gefährdet wäre

Eine Verwirkung wegen kurzer Ehedauer führt regelmäßig nicht zur Kürzung des Unterhaltsanspruchs, wenn sonst bei Betreuung eines Kindes der Mindestbedarf gefährdet wäre. Der Anrechnung nicht eheprägender Einkünfte steht die Unterschreitung des Mindestbedarfs nicht entgegen.

Normenkette:

BGB § 1579 Nr. 1 § 1578 ;

Gründe:

Die gem. § 127 Abs. 2 ZPO zulässige Beschwerde hat keinen Erfolg.