OLG Saarbrücken - Beschluss vom 18.02.2009
9 WF 19/09
Normen:
BGB § 1579 Nr. 2;
Fundstellen:
OLGReport-Saarbrücken 2009, 522
Vorinstanzen:
AG Saarlouis, vom 28.07.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 22 F 223/08
AG Saarlouis, - Vorinstanzaktenzeichen 22 F 223/08

Verwirkung des Anspruchs auf Trennungsunterhalt wegen Eingehung einer neuen Lebensgemeinschaft mit Erwerb von gemeinsamem Immobilieneigentum

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 18.02.2009 - Aktenzeichen 9 WF 19/09

DRsp Nr. 2009/14274

Verwirkung des Anspruchs auf Trennungsunterhalt wegen Eingehung einer neuen Lebensgemeinschaft mit Erwerb von gemeinsamem Immobilieneigentum

Von einer verfestigen Lebensgemeinschaft ist auszugehen, wenn die neuen Partner gemeinsam Immobilieneigentum, insbesondere ein zu Wohnzwecken dienendes Hausgrundstück, erworben haben und neben den finanziellen Verflechtungen auch die tatsächliche Ausgestaltung der Nutzung des Hausanwesens - hier: Mitbenutzung von Küche und anderen Räumlichkeiten - keinen Zweifel daran aufkommen lässt, dass die Beziehung für die Zukunft und auf Dauer angelegt ist.

Tenor:

Die als sofortige Beschwerde zu behandelnde Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Saarlouis vom 28. Juli 2008 - 22 F 223/08 UE - in Form des Nichtabhilfebeschlusses vom 20. Januar 2009 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.

Normenkette:

BGB § 1579 Nr. 2;

Gründe:

I.

Die Parteien sind getrennt lebende Eheleute. Die Trennung erfolgte 1996. Bis einschließlich Februar 2008 erbrachte der Antragsgegner an die Antragstellerin regelmäßig freiwillige Unterhaltsleistungen. Zuletzt erfolgte im Monat März 2008 eine Zahlung in Höhe von 250 EUR.