Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Brühl vom 21.5.2008 - 33 F 38/05 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin monatlich im Voraus bis zum dritten Werktag eines jeden Monats Trennungsunterhalt zu zahlen und zwar
von Januar 2005 bis einschließlich Dezember 2006 von monatlich 1175 €,
von Januar 2007 bis einschließlich Juli 2007 von monatlich 1180 € und
ab August 2007 von monatlich 1418 €.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung der Klägerin und die Anschlussberufung des Beklagten werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tragen die Klägerin zu 40 % und der Beklagte zu 60 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
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