OLG Zweibrücken - Urteil vom 30.03.2001
2 UF 5/00
Normen:
BGB § 1579 Nr. 2 ;
Fundstellen:
FamRZ 2002, 241
OLGReport-Zweibrücken 2001, 340
Vorinstanzen:
AG Ludwigsburg am Rhein - 5 d F 255/99 ,

Verwirkung des Unterhaltsanspruchs - besonders schwerwiegende Verfehlung des Berechtigten - Rückwirkung auf bereits entstandene Unterhaltsansprüche - gefährliche Körperverletzung zulasten der Ehefrau bei Termin zum betreuten Umgang mit gemeinsamen Kindern

OLG Zweibrücken, Urteil vom 30.03.2001 - Aktenzeichen 2 UF 5/00

DRsp Nr. 2001/6999

Verwirkung des Unterhaltsanspruchs - besonders schwerwiegende Verfehlung des Berechtigten - Rückwirkung auf bereits entstandene Unterhaltsansprüche - gefährliche Körperverletzung zulasten der Ehefrau bei Termin zum betreuten Umgang mit gemeinsamen Kindern

»Bei besonders schwerwiegenden Verfehlungen des Unterhaltsberechtigten kann die Verwirkung rückwirkend auch solche Unterhaltsansprüche erfassen, die zum Zeitpunkt des die Verwirkung begründenden Vorfalles bereits entstanden waren. Ein solcher Ausnahmefall kann gegeben sein, wenn der Unterhaltsberechtigte einen für den betreuten Umgang mit den gemeinsamen Kindern vereinbarten Termin zur Begehung einer gefährlichen Körperverletzung zu Lasten der unterhaltspflichtigen Ehefrau ausnutzt. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache wird die Revision zugelassen.«

Normenkette:

BGB § 1579 Nr. 2 ;

Tatbestand:

Die Parteien sind geschiedene Eheleute.