Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Böblingen- vom 23.06.2014
abgeändert.
Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin 55.929,14 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 07.10.2011 zu zahlen.
2.Die Beschwerde der Antragstellerin und die weitergehende Beschwerde des Antragsgegners werden
zurückgewiesen.
3.Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.
4.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens: 2.210 EUR
I.
Im Streit ist der schuldrechtliche Versorgungsausgleich. Die am ... geborene Antragstellerin und der am ... geborene Antragsgegner haben am ... die Ehe geschlossen. Auf den am ... zugestellten Scheidungsantrag wurde die Ehe im Verfahren 13 F 1386/91 mit Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Böblingen vom 21.05.1992 geschieden und der Versorgungsausgleich durchgeführt.
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