I.
Die Parteien sind miteinander verheiratet. Durch Prozessvergleich vor dem Bezirksgericht Liesing (Österreich) vom 9. Mai 2003 (Bl. 2 - 5 GA) hat sich der Antragsgegner - unter Ziffer III. - verpflichtet, ab 1. Juni 2003 an die Antragstellerin einen monatlichen Unterhaltsbetrag von 1.400,00 EUR sowie für die (beiden) gemeinsamen Kinder für den Monat Juni 2003 einen Unterhaltsbetrag von jeweils 450,00 EUR und ab dem Monat Juli 2003 einen monatlichen Unterhaltsbetrag von jeweils 730,00 EUR zu zahlen; der Antragsgegner hat sich des Weiteren verpflichtet, für den Monat Juni 2003 das Schulgeld für die beiden Kinder zu zahlen.
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