OLG Zweibrücken - Beschluss vom 04.08.2004
2 WF 48/04
Normen:
HUVÜ (1973) Art. 6 Art. 13 Art. 15 Art. 17 ;
Fundstellen:
FamRZ 2005, 997
OLGReport-Zweibrücken 2005, 134
Vorinstanzen:
LG Landau i. d. Pfalz - 2 O 25/04 - 26.01.2004,

Vollstreckbarkeitserklärung einer polnischen Versäumnisentscheidung

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 04.08.2004 - Aktenzeichen 2 WF 48/04

DRsp Nr. 2004/17846

Vollstreckbarkeitserklärung einer polnischen Versäumnisentscheidung

»Ein Schuldner, der die Annahme der das Verfahren gegen ihn einleitenden Schriftstücke grundlos verweigert hat, kann sich nach Rechtskraft des Titels im Anerkennungsverfahren nicht auf einen Zustellungsmangel berufen. Vielmehr ist mit Blick auf das gewichtige Interesse des Gläubigers an einer beschleunigten Durchsetzung seines titulierten Anspruchs im internationalen Rechtsverkehr die - grundlos und damit rechtsmissbräuchlich verweigerte Zustellung - als erfolgt anzusehen.«

Normenkette:

HUVÜ (1973) Art. 6 Art. 13 Art. 15 Art. 17 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Parteien streiten über die Vollstreckbarkeit eines polnischen Unterhaltstitels.